Um ein ansehnliches Präparat herstellen zu können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt
sein. Es kommt natürlich auch auf die „Fundumstände“ an. Möchte ein Jäger ein Präparat
oder ist das Haustier verstorben. Vielleicht wird auch einfach ein Tier gefunden und eine Präparation kommt in Betracht.
Zu beachten bei:
Haustiere
Egal ob das Tier einen natürlichen Todes gestorben ist oder eingeschläfert wurde. Es muss unbedingt abkühlen (nach Möglichkeit im Kühlschrank oder an einem kühlen Ort). Dabei sollte das Tier in KEINE Plastiktüte verpackt werden. Es können sich durch die gestaute Wärme Mikroorganismen schnell vermehren und es kann zum Feder- oder Haarausfall kommen.
Ist das Tier auf Umgebungstemperatur abgekühlt, dann in eine Plastiktüte (am besten Gefrierbeutel) verpacken und gut verschlossen einfrosten. Ohren oder Federn solltendabei möglichst nicht geknickt werden.
Sollte keine Frostmöglichkeit bestehen, dann umgehend den Präparator kontaktieren.
Nach Eu Verordnung benötigen Hund und Katzen ein Art „Präparationsgenehmigung“ vom Amtstierarzt. Ich unterstütze Sie gern dabei, diese zu erhalten.
Wild
Wenn Sie als Jäger ein Tierpräparat anfertigen lassen wollen und das Tier selbst abbalgen,
dann achten Sie auf folgende Schnittführungen .
Am besten Sie bringen den Schädel mit oder lassen ihn in der Decke.
Geschützte Tiere
Diese Tiere dürfen nur für Lehrzwecke präparariert werden, d.h. es dürfen nur öffentliche Einrichtungen oder eingetragene Vereine sich solche Präparate auf Antrag bei der Naturschutzbehörde anfertigen lassen.
Es sind zum Beispiel alle Singvögel (z.B. Spatz, Kohlmeise, Amsel) geschützt. Wenn Sie so ein Tier finden, am besten ins Naturkundemuseum bringen oder liegen lassen.